Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.nibelungensteig.de/
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 21.01.2022 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 12.04.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Wirtschaftsförderung Bergstraße GmbH
Wilhelmstraße 51
D-64646 Heppenheim a.d. Bergstraße
Tel.: +49(0)6252-68 929 0
Fax: +49(0)6252-68 929 29
info@wr-bergstrasse.de
https://www.nibelungensteig.de/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite wurde durch die Venus GmbH nach der Methode des WCAG-Tests geprüft.
Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen WCAG in 50 Schritten.
Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite wurden schnellstmöglich vorgenommen.
Dabei wurden Stichproben für die folgenden Website Services überprüft:
- Das allgemeine CMS Typo3
- Die Venus Web Module für die Ausgabe von strukturierten Daten
1. Barrieren in Typo3:
- Einige Bilder haben zwar einen Titel („title“), aber keinen passenden Alternativtext („alt“). In solchen Fällen kann es passieren, dass Screenreader ersatzweise den Titel vorlesen. Das ist jedoch nicht zuverlässig und oft nicht die beste Beschreibung des Bildinhalts.
- Fehlendes Label für das Autocomplete-Eingabefeld in Formular: Das Autocomplete-Eingabefeld hat keine eindeutige Feldbezeichnung (Label). Dadurch ist für viele Nutzende – insbesondere mit Screenreader – nicht klar erkennbar, wofür das Feld gedacht ist.
-
Bei Fehlern in Formularen erscheint nur eine allgemeine Meldung wie „Bitte füllen Sie alle erforderlichen Felder aus. Es ist nicht klar erkennbar, welche konkreten Felder fehlerhaft sind. Die Fehlermeldungen sind technisch nicht mit den betroffenen Feldern verknüpft (z. B. kein aria-invalid, kein Bezug über aria-describedby).
-
Nach dem Absenden eines Formulars wird zwar eine Meldung angezeigt, aber Screenreader erkennen die Statusänderung nicht automatisch. Nutzer*innen mit Screenreader bekommen daher nicht zuverlässig mit, ob das Formular erfolgreich versendet wurde oder ob ein Fehler passiert ist.
-
Keine manuell erstellten Untertitel bei Videos: Automatische YouTube-Untertitel reichen nicht aus, wenn sie ungenau sind.
-
Fehlende Audiodeskription: Für AA wird Audiodeskription verlangt. Ein Transkript allein erfüllt dies nicht.
-
Links mit unterschiedlichen Zielen: Wenn Links denselben Text "Kontakt" oder "Mehr erfahren“ verwenden, wird ein Screenreader-Benutzer möglicherweise nicht wissen, ob er auf eine Produktseite oder auf einen Blog-Beitrag gelangt, ohne den Link zu aktivieren und zu sehen, was passiert. Der Zweck eines Links sollte aus dem Linktext eindeutig hervorgehen.
2. Barrieren in den Venus Web Modulen:
- GPX, SVG und PDF Download Icons sind nicht kontrastreich genug
- Nicht alle Bilder mit Informativen Gehalt sind bisher mit einem Alt-Tag versehen. (Daran wird stetig gearbeitet)
- Teilweise sind sehr lange alternative Texte bei Bildern hinterlegt
- Texte werden teilweise abgeschnitten, wenn man Texte auf 200% skaliert
- Redundante Links stellenweise vorhanden.
- Teilweise ist der Linkzweck nicht immer erkennbar oder leer
- Teilweise wird die H2 Überschrift nicht verwendet, sondern nur auf H1 und H3 Überschriften zurückgegriffen
- Bestimmte IDs (MongoIDs der Venus Web Module) werden mehrfach verwendet
Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website
Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:
Im Rahmen einer umfassenden Barrierefreiheitsinitiative der Region Bergstraße‑Odenwald werden derzeit mehrere kommunale Websites – darunter auch die des Nibelungensteigs – systematisch überarbeitet, um die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) zu erfüllen.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen und Teil der langfristigen Strategie:
1. Technische Überarbeitung der Website‑Architektur
• HTML- und ARIA-Strukturen werden schrittweise angepasst, um klare Landmarken, semantische Überschriften (H1–H6) und Tastaturnavigation zu gewährleisten. 
2. Personal‑Schulungen und Sensibilisierung
• Entwickler*innen, Redaktionsteams und Webmaster erhalten Schulungen zu WCAG 2.1-Techniken, zugänglichem Design und nutzerzentriertem Testing. Ziel ist, Barrierefreiheit von Beginn an in der Produktion zu verankern.
3. Alternative Formate und Zusatzangebote
• Inhalte wie Kontaktinformationen, Kartenfunktionen oder Formulare werden zusätzlich in barrierefreie Textformate überführt. Hilfen und Informationen, z. B. in leicht verständlicher Sprache oder als PDF/UA-konforme Dateien, werden ergänzt.
Diese Maßnahmen entsprechen den Forderungen der BITV 2.0 nach EN 301 549 / WCAG 2.1‑AA-Standards. Sie werden in der Region Bergstraße‑Odenwald koordiniert, strukturiert und dokumentiert.
Unsere Zielsetzung: Eine durchgängig barrierefreie Website gemäß nationaler und europäischer Vorgaben – inkl. Schulung, technischer Anpassung und Nutzerfeedback – soll mittelfristig realisiert werden.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit(at)rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.
Quelle: https://www.e-recht24.de